Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf

  1. Alle von Oxford Plastic Systems Limited („das Unternehmen“) getätigten Verkäufe erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen, die frühere, in Briefen, Rechnungen oder an anderer Stelle des Unternehmens enthaltene Bedingungen ersetzen und Vorrang vor allen Bedingungen haben, die vom Käufer in der Bestellung oder in Verhandlungen festgelegt, aufgenommen oder erwähnt wurden. Das Unternehmen schließt keine Verträge zu anderen Bedingungen ab, es sei denn, ein Direktor des Unternehmens hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen sind alle Verweise auf „Waren“ so auszulegen, dass sie auch Verweise auf alle vom Unternehmen bereitgestellten Werkzeuge umfassen.
  3. Die Annahme von Aufträgen und die Abgabe von Angeboten erfolgt auf der Grundlage, dass die Preise ohne Vorankündigung geändert werden können und alle Waren zu den zum Zeitpunkt des Versands geltenden Preisen in Rechnung gestellt werden.
  4. Die Zahlung für gelieferte Waren hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen, es sei denn, der Käufer wird anderweitig benachrichtigt, und die unverzügliche Zahlung ist eine aufschiebende Bedingung für künftige Lieferungen.
  5. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, für verspätete Zahlungen Verzugszinsen in Höhe von 2 1/2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank plc zu berechnen. Diese Zinsen sind vor und nach dem Urteil zu zahlen.
  6. Alle vom Unternehmen genannten Lieferfristen und -termine sind nur als Schätzung zu verstehen. Die Einhaltung der Lieferfrist ist nicht wesentlich für die Vertragserfüllung, und das Unternehmen haftet nicht für den Ersatz von Verlusten oder Schäden, die direkt oder indirekt aus einer wie auch immer verursachten Lieferverzögerung entstehen, und der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung ungeachtet einer solchen Verzögerung anzunehmen.
  7. Jede Lieferung gilt als gesonderter Vertrag.
  8. Werden Waren an ein unabhängiges Transportunternehmen zur Weiterleitung an den Käufer geliefert und ist das Risiko an den Waren bereits auf den Käufer übergegangen, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, einen angemessenen Beförderungsvertrag im Namen des Käufers abzuschließen, obwohl es sich nach Kräften darum bemühen wird. Ein teilweiser Verlust oder eine Beschädigung während des Transports oder das Nichteintreffen der Waren ist dem Unternehmen und den Transportunternehmen binnen 5 Tagen nach dem Datum der Versandmitteilung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  9. Ungeachtet dessen, dass das Eigentum an den Waren vom Zeitpunkt des Versands der Waren aus den Werken oder Lagern des Unternehmens bis zur Lieferung an den Käufer beim Unternehmen verbleibt, trägt der Käufer das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung oder Verschlechterung der Waren, gleichgültig aus welchem Grund, selbst.
  10. Es wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen seine vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf jede Lieferung erfüllt hat, obwohl das Gewicht des betreffenden Produkts bis zu 17,5 % über oder unter dem in der Bestellung angegebenen Gewicht liegen kann.
  11. Ungeachtet der Tatsache, dass dem Käufer ein Muster der Ware gezeigt und von ihm geprüft wird, wird dieses Muster nur gezeigt und geprüft, um dem Käufer die Möglichkeit zu geben, sich selbst ein Urteil über die Qualität der Bulkware zu bilden, und nicht, um einen Verkauf nach Muster darzustellen. Der Käufer übernimmt das Risiko der Übereinstimmung der Ware mit dem genannten Muster.
  12. Diese Bedingungen sind die Bedingungen des Vertrages und jede Bedingung oder Garantie, ob schriftlich oder mündlich, die sonst durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig in einem Verkauf durch das Unternehmen oder in einem damit verbundenen Vertrag in Bezug auf die Qualität oder die Eignung für einen bestimmten Zweck (unabhängig davon, ob der Zweck dem Unternehmen bekannt gemacht wurde oder nicht) von Waren, die vom Unternehmen verkauft werden, impliziert sein könnte, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, außer in dem Maße, in dem sie sich auf die Haftung des Unternehmens für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit bezieht, und vorbehaltlich dessen haftet das Unternehmen nicht für Fehler, Versäumnisse, Unterlassungen oder Versäumnisse von sich selbst, seinen Bediensteten oder Vertretern bei der Erteilung von Ratschlägen oder Informationen über die Art, die Eigenschaften oder die Eignung für einen bestimmten Zweck der vom Unternehmen verkauften oder zu verkaufenden Waren.
  13. Unbeschadet der Bedingung 11 werden Spezifikationen oder Daten, die das Unternehmen dem Käufer in Bezug auf die Waren zur Verfügung stellt, ausschließlich zur Unterstützung des Käufers bei der Beurteilung der Eignung der gelieferten Waren für den Prozess, für den sie bestellt wurden, bereitgestellt. Es wird keinerlei Garantie für diese Spezifikationen oder Daten gegeben. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Tests durchzuführen, um die Eignung der bestellten Waren für den von ihm gewünschten Zweck festzustellen.
  14. Will der Käufer die Ware aus irgendeinem Grund als mangelhaft reklamieren, so kann er dies nur innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Lieferung der Ware tun.
  15. Wenn der Käufer eine Bestellung stornieren oder die Ware nach dem Versand zurücksenden möchte (gilt nicht für Sonderanfertigungen), und zwar aus einem anderen Grund als dem in Ziffer 14 genannten, wird ihm eine Bearbeitungsgebühr von 10 % in Rechnung gestellt.
  16. Sollte der Käufer mit einer seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder anderweitig gegenüber dem Unternehmen in Verzug geraten oder eine Konkurshandlung begehen oder seine Geschäftstätigkeit einstellen oder damit drohen oder als Unternehmen in Liquidation gehen oder einen Konkursverwalter für sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens einsetzen, kann das Unternehmen den Vertrag stornieren, soweit er sich auf Waren bezieht, die zum Zeitpunkt der Stornierung noch nicht geliefert wurden, ohne dass dadurch irgendeine Haftung gegenüber dem Käufer begründet wird.
  17. Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs der Waren auf den Käufer geht das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer über, sondern bleibt das alleinige und absolute Eigentum des Unternehmens als rechtmäßiger und gleichberechtigter Eigentümer, bis das Unternehmen die vollständige Zahlung des Preises dieser Waren und aller anderen Waren, deren Verkauf durch das Unternehmen an den Käufer vereinbart wurde und für die die Zahlung zu diesem Zeitpunkt fällig ist, in bar oder in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat:
    1. Der Käufer hat die Waren jederzeit als Verwahrer für das Unternehmen zu halten.
    2. Der Käufer hat die Waren so zu kennzeichnen und aufzubewahren, dass sie eindeutig als Eigentum des Unternehmens erkennbar sind.
    3. Das Unternehmen ist jederzeit berechtigt, durch seine Bediensteten oder Beauftragten auf Kosten des Käufers das Betriebsgelände des Käufers zu betreten und die Waren zurückzuholen und zu veräußern, wobei der Käufer keine Ansprüche gegen das Unternehmen in Bezug auf ein solches Betreten oder eine solche Veräußerung geltend machen kann, es sei denn, er fordert einen Restbetrag zurück, der nach Begleichung aller vom Käufer an das Unternehmen geschuldeten Beträge verbleibt. Dieses Recht bleibt ungeachtet der Kündigung des Vertrags aus irgendeinem Grund bestehen und berührt nicht die Rechte, die dem Unternehmen aus diesem Vertrag oder anderweitig zustehen.
  18. Die ordnungsgemäße Erfüllung eines Vertrages unterliegt der Stornierung oder Änderung durch das Unternehmen, wenn es nicht in der Lage ist, Arbeitskräfte, Materialien oder Lieferungen zu beschaffen, oder wenn höhere Gewalt, Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskonflikte, Feuer, Überschwemmung, Dürre oder Unfälle vorliegen, Gesetzgebung, Beschlagnahmung oder andere Gesetze oder Anordnungen von Regierungsstellen, Ausschüssen oder anderen ordnungsgemäß eingerichteten Behörden oder aus anderen Gründen (unabhängig davon, ob sie zu den vorgenannten Kategorien gehören oder nicht), auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat, und in einem solchen Fall haftet das Unternehmen aus keinem Grund.
  19. Wir können Informationen über Sie an unsere Bankiers/Finanzierungsträger weitergeben, damit diese ihre Dienstleistungen für uns und andere Kunden erbringen können und um sie dabei zu unterstützen, (a) eine Kreditversicherung abzuschließen, (b) eine Kreditkontrolle durchzuführen, (c) eine Bewertung und Analyse vorzunehmen (einschließlich Bonitätseinschätzung, Markt-, Produkt- und statistische Analysen), (d) Schulden zu verbriefen und (e) ihre Interessen zu schützen. Wir oder unsere Bankiers/Finanzierungsträger können Nachforschungen bei Kreditauskunfteien in Bezug auf Ihr Unternehmen und seine Geschäftsinhaber anstellen. Bitte beachten Sie, dass Kreditauskunfteien Abfragen aufzeichnen, die zur Verhinderung von Betrug oder Geldwäsche oder von anderen Teilnehmern verwendet werden können, um Kreditentscheidungen über Sie zu treffen. Unsere Bankiers/Finanzierungsträger können Informationen über Sie und Ihre Schuldensituation für die genannten Zwecke an die folgenden Stellen weitergeben:
    1. andere Geschäftsbereiche oder verbundene Unternehmen – für die Geschäftszwecke dieser Geschäftsbereiche oder Unternehmen
    2. unsere oder ihre Versicherer – für die Erstellung von Angeboten und die Ausstellung von Kreditverträgen oder die Bearbeitung von Schadensfällen
    3. alle Berater, die in unserem oder ihrem Auftrag handeln, damit diese ihre Dienstleistungen erbringen können
    4. jedes Unternehmen, auf das Ihre Schuldensituation oder unsere Finanzierungsvereinbarungen mit ihnen übertragen werden können – um eine solche Übertragung zu ermöglichen
    5. an alle Personen, denen gegenüber sie zur Offenlegung verpflichtet sind oder denen gegenüber die Offenlegung gesetzlich zulässig ist
      Unsere Bankiers/Finanzierungsträger können Entscheidungen über Sie ausschließlich unter Verwendung eines automatisierten Entscheidungsfindungsprozesses treffen, wie z. B. einer Kreditwürdigkeitsprüfung. Sie werden uns jedoch darüber informieren (und wir werden Sie im Gegenzug darüber informieren), wenn sie eine wichtige Entscheidung ausschließlich unter Verwendung eines solchen Prozesses treffen. Über uns können Sie dann eine Überprüfung der Entscheidung auf anderem Wege beantragen.
      Unsere Bankiers/Finanzierungsträger können Ihre Telefongespräche mit ihnen zu Schulungs- und/oder Sicherheitszwecken überwachen und/oder aufzeichnen.
      Auf Anfrage teilen wir Ihnen Einzelheiten zu unseren Bankiers mit, einschließlich einer Kontakttelefonnummer, unter der Sie Einzelheiten zu den von ihnen genutzten Kreditauskunfteien und zu Dritten, an die Informationen weitergegeben werden, erfahren können.
  20. Diese Bedingungen sind in jeder Hinsicht als ein in England und in Übereinstimmung mit den Gesetzen Englands geschlossener Vertrag auszulegen und anzuwenden, und der Käufer unterwirft sich der Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.